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Vergaberecht
Vergaberecht ist herausfordernd: Sowohl für Bieter als auch für öffentliche Auftraggeber. Welche Form der Ausschreibung ist durchzuführen? Wie berechnet sich der Schwellenwert? Welche Lose sind zu bilden? Auf welche Lose biete ich? Wie werden Eignungskriterien rechtsicher formuliert? Welche Zuschlagskriterien sind zu empfehlen? Gilt VOB/A, GWB oder VGV?
Diese und viele andere Fragen stellen sich bei jedem Vergabeverfahren. Für den öffentlichen Auftraggeber bedeutet ein Fehler oftmals zumindest eine erhebliche Verzögerung im Vergabeverfahren, manchmal kann es sogar zu Schadensersatzansprüchen führen. Besonders ärgerlich ist es, wenn aufgrund von Vergabefehlern, die im Vergabeverfahren niemand gerügt hat, später Fördermittel zurückzuzahlen sind.
Für den Bieter ist immer die Frage abzugrenzen, ob zu rügen ist, ob gerügt wurde und welche Möglichkeiten es gibt, Rechtsschutz zu erlangen.
In Sachsen-Anhalt ist auch im Unterschwellenbereich ein Verfahren vor der Vergabekammer (dritte Vergabekammer) möglich. Es gibt viele unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Eine Harmonisierung durch die Unterschwellenvergabeordnung ist noch nicht erfolgt.
Frau Rechtsanwältin Anja Kühlborn ist seit 2018 Fachanwältin für Vergaberecht. Sie ist daher Ihre Ansprechpartnerin für alle vergaberechtlichen Fragestellungen.