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Schulrecht
Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen führen immer wieder auch zu Rechtsproblemen. Diesen widmen sich nur spezialisierte Rechtsanwälte erfolgreich. Wir bieten Ihnen Lösungen nicht nur zu den naheliegenden Fragen: Der Zugang zu einer bestimmten Schule im Wege der Schulwahl, die Benotung, die Bewertung von Prüfungen und der Schulabschluss, insbesondere das Abitur. Behinderte und andere benachteiligte Kinder haben einen Anspruch auf Integration und Inklusion. Wir helfen Ihnen dabei, diese Ansprüche, z.B. bei sonderpädagogischem Förderbedarf, mittels eines Integrationshelfers oder im Wege des Nachteilsausgleichs, erfolgreich umzusetzen.
Wird gegen Ihr Kind unberechtigt ein Erziehungsmittel oder eine Ordnungsmaßnahme verhängt, sei es durch den Lehrer oder die Klassenkonferenz, so helfen wir Ihnen, sich hiergegen erfolgreich zu wehren. Gesamtkonferenzen treffen Festlegungen, die jeden einzelnen Schüler jahrelang begleiten. Wir unterziehen solche Beschlüsse in Ihrem Interesse einer Prüfung auf deren Rechtmäßigkeit.
Das Schulrecht bietet Schnittmengen zum öffentlichen Dienstrecht und Beamtenrecht. Sind Sie Angestellter oder verbeamteter Lehrer, so helfen wir Ihnen bei Problemen wegen einer Beförderung, Abordnung oder Versetzung.
Neben den staatlichen Schulen entstehen weiterhin neue Schulen in freier Trägerschaft. Wir helfen Ihnen bei den notwendigen Genehmigungen, der Anerkennung und im alltäglichen Betrieb von Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Sarah Dobritzsch.