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Medizinrecht
Kassenärztliche Vereinigung, Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss, Beschwerdeausschuss, Berufsausübungsgemeinschaft, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, .... Das alles sind Begriffe, die zunächst Unsicherheit auslösen, weil auch erfahrene Vertragsärzte sich mit den Details des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht beschäftigen.
Hier steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Kühlborn, Fachanwältin für Medizinrecht, in allen Fragestellungen zur Seite. Das beginnt mit der Zulassung als Vertragsarzt, eventuell Erteilung eines Vertragsarztsitzes, die gemeinschaftliche Berufsausübung in einer Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft, die Überprüfung, ob ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) für Sie interessant sein könnte und endet nicht bei dem Kauf oder dem Verkauf einer Facharztpraxis. Wir haben Erfahrung in Verfahren auf Erhalt einer Zulassung, im Nachbesetzungsverfahren, in Fragen, ob eine Ermächtigung erteilt werden darf, inwieweit Raum ist für eine Sonderbedarfszulassung, wie gegen eine Zulassungsentziehung vorzugehen ist und vieles mehr.
Wir führen für Sie Verfahren vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht, vertreten Sie bei berufsrechtlichen Verstößen auch vor der Ärztekammer, betreuen Sie im Nachbesetzungsverfahren.
In Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung vertreten wir Sie auch gern in Arzthaftungssachen.