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Kommunalrecht
Die Arbeit der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ist durch eine ständige Präzisierung der Anforderungen gekennzeichnet, die Verwaltungsgerichte, Aufsichtsbehörden und Bürger an die Behörde stellen.
Hinzu kommt, dass kommunal eine stetig steigende Zahl von Aufgaben mit immer weniger Personal und unter hohem Kosten- und Zeitdruck bewältigt werden muss. Gleichzeitig wird das Detailwissen in verschiedensten Rechtsgebieten elementar für die Lösung von tagtäglichen Aufgaben. Selbst vermeintlich einfachste kommunale Aufgaben bedürfen mittlerweile der Kenntnis umfangreicher Rechtsgrundlagen, ob Gesetze, Verordnungen oder Runderlassen sowie der einschlägigen Rechtsprechung.
Daher benötigt die Verwaltung einen starken Partner, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.
Unsere umfangreichen Erfahrungen im Kommunalrecht haben wir bereits in den Dienst von zahlreichen Kommunen in Sachsen und Sachsen-Anhalt gestellt, mit denen die Kanzlei zum Teil bereits seit nahezu 20 Jahren zusammenarbeitet. Hier verstehen wir uns als langfristiger Partner der Verwaltung, weil bei genauer Kenntnis der Entwicklung verschiedener Lösungsansätze der richtige Weg gemeinsam gefunden werden kann.
Das Ergebnis und die Frage, wie dieses am besten erreicht werden kann, steht für uns im Vordergrund. Insoweit unterstützen wir unsere Partner durch verständliche und verlässliche Beratung und Vertretung.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Sarah Dobritzsch.