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Beamtenrecht
Das Beamtenrecht als Teil des öffentlichen Dienstrechtes ist eine komplexe Rechtsmaterie, der man sich nur bei entsprechender Spezialisierung und Ausbildung erfolgreich widmen kann.
Insbesondere die häufig auftretenden Herausforderungen wie Umsetzungen, Versetzungen, Abordnungen sowie die Zurruhesetzung begleiten wir als Berater und Vertreter für die öffentliche Hand. Selbstverständlich unterstützen wir Bundesbeamte sowie Landesbeamte und Kommunalbeamte ebenso bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Regelmäßig vertreten wir Beamte bei Konkurrentenklagen und setzen Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Beförderung durch.
Dabei sind wir auch im Disziplinarrecht tätig und unterstützen den Dienstherren und Ermittlungsführer bei der Einleitung, Ausdehnung oder Beendigung des Disziplinarverfahrens ebenso wie bei der Erstellung eine Disziplinarklage. Auch die neuralgischen Punkte der Anlass- oder Regelbeurteilung und Beförderung von Beamten wissen wir rechtlich einzuordnen und unterstützen bei den sich hierbei ergebenden Fragestellungen. Mitunter agieren wir auch als Unterstützer von Personalräten bei der Beantwortung komplexer Fragestellungen.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Sarah Dobritzsch.