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Abwasserrecht
Das Abwasserrecht ist eine Spezialmaterie des Verwaltungsrechts. Die Aufgabe der Abwasserentsorgung besteht aus der Entsorgung von Schmutzwasser, Niederschlagswasser und der Straßenentwässerung. Wir beraten aber auch bei Fragen der Gewässerunterhaltung sowie bei der Umlage von Verbandsbeiträgen.
Häufiger Streitpunkt ist dabei die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen nach den Kommunalabgabengesetzen (KAG der Länder). Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig und unterstützt Aufgabenträger und Bürger bei der Lösung von Konflikten, welche in diesem Zusammenhang entstehen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstützen wir Aufgabenträger bei der Erstellung von Satzungen und begleiten die Kalkulation von Beiträgen und Gebühren. Daher kennen wir die neuralgischen Punkte und können sowohl bei der Vermeidung von Streitigkeiten als auch als Gegner der Verwaltung tätig werden.
Unsere Kanzlei verfügt über umgangreiche und langjährige Erfahrung in diesem Rechtsbereich und hat zahlreiche Aufgabenträger und Bürger erfolgreich beraten und vertreten.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Sarah Dobritzsch.